Änderungen 2023 für die Rollerprüfung und Motorrad Prüfung Kategorie A/Abeschränkt / A1
Allerletzte Möglichkeit direkt auf die grosse Motorrad Kategorie zu gehen:
- Wer noch nach alten
Recht (vor dem 1.1.2021) , also Direkt die
grosse Motorradprüfung ein einem Zug machen will, muss bis ende Jahr 2021,
den obligatorischen Grundkurse nach Ausstellung des Lernfahrausweis ablegen (innert 4 Monaten.
- Bis spätestens November
(nach der Winterpause im Strassenverkehrsamt) die praktische Prüfung
im Strassenverkehrsamt ablegen und bestehen
Neu gilt Motorrad Kat. A beschränkt ab 1. Januar 2021
- kein Direkt einstieg auf die
Kategorie A, mit 35 kW, mehr möglich!
- Es müssen alle 3 Kursteile
besucht werden
- Jeder, muss nach der praktischen Führerprüfung 2 Jahre
mit einem Motorrad oder Roller der unter Kategorie A/beschränkt
(bis 35 kw Motorenleistung) fahren.
Infos:
Die Leistungsbegrenzung
für Motorräder der beschränkten Kat. A wurde per 1. Januar 2020
auf 35 kW angehoben.
Diese Änderung erfolgt aufgrund der Marktentwicklung und in Anpassung an die
europäischen Vorschriften
Kategorienbezeichnungen ab 2016
Kategorie A
Motorräder mit einer
Motorleistung von mehr als 35 kW und einem
Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg
Kategorie
A/beschränkt
Motorräder mit einer
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem
Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
Prüfungsfahrzeug
Kategorie A/beschränkt ab 1. Januar 2021
Ein betriebssicheres
Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei
Sitzplätzen,
einem Verhältnis
Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,20kW/kg, ausgenommen Motorräder
der Unterkategorie A1.
Prüfungsfahrzeug für Kategorie A ab 1. Januar 2021
Ein betriebssicheres
Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von
mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen.
Übergangsbestimmungen
Lernfahrer Kategorie A beschränkt auf 35kW
Inhaber eines
bestehenden Lernfahrausweises der Kategorie A beschränkt auf 25 kW (ausgestellt
vor dem 1. April 2016),
müssen den Lernfahrausweis nicht umtauschen und können die praktische
Führerprüfung auch nach bisherigem Recht (d.h. mit Motorrädern bis 25 kW)
ablegen.
Sie erhalten nach bestandener Führerprüfung automatisch einen Führerausweis der
neuen Kategorie A, beschränkt auf 35 kW.
Führerausweis mit
Eintrag Kategorie A beschränkt auf 25 kW
Inhaber
eines Führerausweises der Kategorie A beschränkt auf 25 kW, welche
die Einschränkung von 25 kW auf 35 kW ändern möchten,
können den Führerausweis mit entsprechendem Vermerk ab 1. April 2016 zur
Anpassung einreichen.
Es gelten die normalen Gebühren für die Änderung des Führerausweises.
Blauer Führerausweis
mit Kategorie A1
Inhaber eines blauen Führerausweises der Kategorie A1 wird ab 1. April 2016
beim Umtausch in einen Führerausweis im Kreditkartenformat
die Kategorie A beschränkt auf 35 kW erteilt. Es gelten die normalen Gebühren.
Anmerkungen
Wer als Inhaber des
Führerausweises der Kategorie A beschränkt auf 25 kW den Führerausweis nicht
anpassen lässt
und trotzdem ein Motorrad lenkt, dass den neuen Bestimmungen der Kategorie A
beschränkt auf 35 kW entspricht, muss mit Busse rechnen.
Führer- oder
Lernfahrausweise mit der Kategorie A beschränkt auf 35 kW können frühestens ab
dem 1. April 2016 beantragt werden.
Umtauschformular
für bisherigen blauen Führerausweis