Kategorie A / A-beschränkt/A1 Anforderungen an die praktischen Prüfung und das Prüfungsfahrzeug Kategorie A und A beschränkt-ab 1. Januar 2021

Änderungen 2021 für die Motorrad und Roller  Fahrschüler Kategorie A und A/beschränkt 35kw 

Informationen Motorradprüfung und Rollerprüfung  Kategorie A und A/beschränkt   Informationen Motorradprüfung und Rollerprüfung  Kategorie A1 und A/beschränkt

Allerletzte Möglichkeit direkt auf die grosse Motorrad Kategorie zu gehen:

  • Wer noch nach alten Recht (vor dem 1.1.2021) , also Direkt die grosse Motorradprüfung ein einem Zug machen will, musste bis Ende Jahr 2021,
    den obligatorischen Grundkurse nach Ausstellung des Lernfahrausweis ablegen (innert 4 Monaten.
  • Bis spätestens November 2021  (nach der  Winterpause im Strassenverkehrsamt) die praktische Prüfung im Strassenverkehrsamt ablegen und bestehen

Neu gilt Motorrad Kat. A beschränkt ab 1. Januar 2021

  • kein Direkt einstieg auf die Kategorie A, mit 35 kW, mehr möglich!
  • Es müssen alle 3 Kursteile besucht werden
  • Jeder, muss zuerst 2 Jahre mit einem Motorrad oder Roller der unter Kategorie A/beschränkt  (bis 35 kw Motorenleistung) fahren. 

Infos:

Die Leistungsbegrenzung für Motorräder der beschränkten Kat. A wurde per 1. Januar 2020 auf  35 kW angehoben.
Diese Änderung erfolgt aufgrund der Marktentwicklung und in Anpassung an die europäischen Vorschriften

Kategorienbezeichnungen ab 2016

Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg

Kategorie A/beschränkt
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg

Prüfungsfahrzeug Kategorie A/beschränkt ab 1. Januar 2021

Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen,
einem Verhältnis Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,20kW/kg, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.


Inyformationen Gesetze Führerprüfung Kategorie A und a/beschränkt ABCD Fahrschule Winterthur  Motorradfahrschule und Rollerfahrschule aus Winterthur


Prüfungfahrzeug für Kategorie A ab 1. Januar 2021

Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen.

Übergangsbestimmungen Lernfahrer Kategorie A beschränkt auf 35kW
Inhaber eines bestehenden Lernfahrausweises der Kategorie A beschränkt auf 25 kW (ausgestellt vor dem 1. April 2016),
müssen den Lernfahrausweis nicht umtauschen und können die praktische Führerprüfung auch nach bisherigem Recht (d.h. mit Motorrädern bis 25 kW) ablegen.
Sie erhalten nach bestandener Führerprüfung automatisch einen Führerausweis der neuen Kategorie A, beschränkt auf 35 kW.

Führerausweis mit Eintrag Kategorie A beschränkt auf 25 kW
Inhaber eines  Führerausweises der Kategorie A beschränkt auf 25 kW, welche die Einschränkung von 25 kW auf 35 kW ändern möchten,
können den Führerausweis mit entsprechendem Vermerk ab 1. April 2016 zur Anpassung einreichen. 
Es gelten die normalen Gebühren für die Änderung des Führerausweises.

Blauer Führerausweis mit Kategorie A1
Inhaber eines blauen Führerausweises der Kategorie A1 wird ab 1. April 2016 beim Umtausch in einen Führerausweis im Kreditkartenformat
die Kategorie A beschränkt auf 35 kW erteilt. Es gelten die normalen Gebühren.

Anmerkungen

Wer als Inhaber des Führerausweises der Kategorie A beschränkt auf 25 kW den Führerausweis nicht anpassen lässt
und trotzdem ein Motorrad lenkt, dass den neuen Bestimmungen der Kategorie A beschränkt auf 35 kW entspricht, muss mit Busse rechnen.

Führer- oder Lernfahrausweise mit der Kategorie A beschränkt auf 35 kW können frühestens ab dem 1. April 2016 beantragt werden.

Umtauschformular für bisherigen blauen Führerausweis