AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Anmeldung,
Schulung, oder Internet Kauf, Bestellungen,
egal ob theoretische oder praktische Schulung zur Anwendung

Gültigkeit ab 1. Januar 2003   

 

§ 1.1. Vertragspartner 

ABC Fahrschule
Inhaber M. Rianda
Fahrschule Lokal
Fröschenweidstrasse 12 /
8404 Winterthur

Büro Briefadresse 

ABC Fahrschule
Inhaber M. Rianda
Geschäftssitz
Weidstrasse 12 / 
8542 Wiesendangen

§ 1.2. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsverbindungen treten mit Antritt, automatisch z.B.: bei der Anmeldung, beim praktischen oder theoretischen  Unterricht (bei persönlichem Erscheinen, mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und kündigen sich automatisch, unmittelbar nach bestandener, praktischer Prüfung, beim Wechsel in eine andere Fahrschule oder bei Vertragsauflösung seitens ABCD - Fahrschule.
Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich dem Fahrschüler unter den aufgelisteten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung, Weiterbildung durchzuführen, welche den Anforderungen des Schweizerischen Straßenverkehrs Gesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.

§ 1.3. Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für alle Kategorien, gemäß den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA.

§ 1.4. Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss der neusten, methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

§ 1.5. Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Unterhalt, Service, Panne etc.).
Der Tarif pro Lektion mindert sich aus diesem Umstand nicht.

§ 1.6.1 praktische Lektion Dauer
Die praktische Lektion Dauer richtet sich nach dem Schweizerischen Recht.

Eine Lektion nach ASTRA, dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten pro Lektion, Doppellektion 100 Minuten.
Eine Lektion nach Astra, bei den Kategorien C / C1 und D / D1 dauert 45 Minuten pro Lektion , Doppellektion dauern 90 Minuten.

Wenn der Kunde es wünscht, können auch 60 Minuten gefahren werden, sofern es mit der  Planung der ABCD - Fahrschule aufgeht.
Über die Durchführung entscheidet der Fahrlehrer/in. Die Mehrkosten betragen 1/4 des Preises bei 45 Minuten Lektionen, 1/5 des Preises bei 50 Minuten Lektionen und müssen im Voraus bezahlt werden.

§ 1.6.2. theoretischer Unterricht und Kurse, Lektionsdauer
Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten.
Eine Lektion bei den Kategorien C / C1 und D / D1 dauert 45 Minuten, Doppellektion dauern 90 Minuten.

§ 1.6.3 obligatorische Kurse, Lektionsdauer
- Nothelferkurs dauert 8 Stunden
- Verkehrskundekurs (VKU) dauert Kat. A und B, 8 Stunden
- Zweiradgrundkurs (MGK)) dauert Kat. Abeschränkt  = 12h + Kat. A1= 12 Stunden, sind MGK Teile 1+2+3
  Altrechtlich ab Kat A1 nur noch 4/6h
Nach der Anmeldung müssen alle Kursteile besucht werden.

Vereinzelte Kurse wie zB. Verkehrskunde-, Nothelfer-, oder CZV- Kurse und weitere, werden mit unseren Partner gemeinsam durch geführt.

Bitte beachten Sie den Vermerk; Wo der Kurs stattfindet!
Die ABC – Fahrschule stellt speziell für die theoretische Ausbildung der Kategorien B / C / C1 / D / D1 / BPT 
PCs zur Verfügung. Diese sind mit den aktuellen Lernprogrammen in den Kurslokalen der ABCD- Fahrschule und im Internet ausgestattet. Die Abrechnung erfolgt immer in bar oder per Einzahlungsschein und müssen mindestens 10 Tage im Voraus einbezahlt werden. Es muss im Vor Monat einbezahlt werden. Eine Abrechnungsperiode dauert einen Monat z. B.: Januar / Februar // März … Dezember, also ca. 30 Tage, Programmbenützungsdauer a 1000 Minuten.
Wenn das Lernprogramm übers Internet benutzt wird, so werden der Monat und die einzelnen Fragen (Crédit) separat verrechnet oder pauschal pro Monat. verrechnet.  
Fahrschüler welche von externen Fahrschulen unsere Infrastruktur benutzen wollen oder haben, müssen einen administrativen Mehraufwand leisten. Dieser beträgt mindestens CHF 50,00 oder höher.  Ebenso, falls Fahrschüler während der Ausbildung abspringen, aufhören oder zu einer anderen Fahrschule wechseln. 
Die Geschäftsleitung behält sich vor, die Höhe zu bestimmen oder auf den Mehraufwand zu verzichten.
Bei Wechsel der Fahrschule oder frühzeitigem Abbruch, muss bis Ende Monat offene Rechnungen und Ausstände bezahlt werden. 
Es erfolgt keine Rückzahlungspflicht von Seiten der ABC – Fahrschule. Vor jeder Benutzung muss eine Anfrage per SMS an den ABC – Fahrschulkoordinator zugesandt werden, damit gewährgeleistet werden kann, dass die Lernstationen frei sind. 
Es besteht kein Anrecht auf Reservationen von Seiten der Lernenden.

§ 1.6.4 theoretischer Unterricht, lernen mit PC- Programmen und Kurse

§ 1.6.5 praktischer Unterricht und Kurse
Die ABC – Fahrschule bildet  alle Fahrkategorien  aus. speziell die Kategorien  A / B / C / C1 / C1/118 / D / D1 / BPT und zu allen E.
Unser Team schult nach einem gezieltem Ausbildungsplan und Dieses richtet sich nach dem Stand der Fahrschüler/in.
Der Ausbildungsverlauf wird nach der Fahrlektion oder am Ende der Ausbildungsperiode besprochen. Der Fahrlehrer/in der ABCD - Fahrschule behält sich vor, die angemeldete Prüfung zu verschieben oder abzusagen, falls die Prüfungsreife nicht erreicht werden kann. Die Unkosten seitens ABCD - Fahrschule oder Strassenverkehrsamt trägt der Fahrschüler. Schlussabrechnung, sprich offene Beträge müssen mindestens 48 Stunden vor der praktischen Prüfung bezahlt worden sein, ansonsten behält sich die ABCD -Fahrschule das Recht vor, NICHT an die praktische Prüfung zu fahren, die Unkosten wie Kosten des Strassenverkehrsamt, gehen zu Lasten des Fahrschüler!

§ 1.7. Unterrichtstarife für Kurse oder praktischen Unterricht
Die Tarife werden beim jeweiligen Angebot aufgeführt (Preisänderungen vorbehalten)

§ 1.8 Abmeldungen

§ 1.8.1 Abmeldungen Fahrlektionen oder Nichterscheinen eines angemeldeten Kurses (Theorie, Nothilfe….)
Vereinbarte Fahrlektionen und Kurse müssen mindestens 2 Werktage, 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden.  
Nach gegenseitiger Absprache und mit Einwilligung der ABC - Fahrschule kann auch ein Ersatzschüler gebracht werden.
Bei zu spät oder nicht erscheinen oder  fristgerechter Abmeldung (auch Krankheit, Unfall) wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.

Abmeldungen Strassenverkehrsamt Prüfungen

Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen.

§ 1.8.2 Kursplätze und Durchführung
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.

§ 1.8.3 Abmeldungen Kurse
Eine Abmeldung eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können  wir (Entscheidung Geschäftsleitung) Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung.
Für vereinbarte Kurse die weniger als 30 Tage Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt werden, wird zusätzlicher Unkostenbeitrag von CHF 100,00 zu den Kursgebühren erhoben. Weniger als 20 Tage Arbeitstage vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten verrechnet und weniger als 10 Tage Arbeitstage werden vom Kunden/in die ganzen Kurskosten eingefordert. 
Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) gelten die gleichen Absagezeiten und kosten! 

Bei Spezielle Kurse, Kundenspezifische Kurse, CZV Grundkurse und CZV Weiterbildungskurse gelten die folgende Bedingungen.
Nach Absprache und Einverständnis mit der ABC – Fahrschule ist eine Ersatzperson möglich, diese müssen 3 Werktage (72 Stunden) im Voraus gemeldet werden. 

§ 1.9.1. Versicherung
Die Versicherung ist obligatorisch und muss vor der ersten  Fahrstunde einbezahlt werden.
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichtes sowie bei der offiziellen Führerprüfung durch die ABCD - Fahrschule versichert. Speziell der Zweirad-Kurs wird auf öffentlichem Grund absolviert und die Kursabsolventen sind für Ihre Versicherungen selber verantwortlich. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an die ABCD - Fahrschule gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren der ABC - Fahrschule, dass Ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorradfahrzeugen entspricht. Die ABCD - Fahrschule übernimmt nur Schäden die von Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt; ausgenommen bei Gefahr für den Kursteilnehmer und Lehrer ZB: bei Schnee und Glatteis. Die AXA-Versicherung übernimmt Vollkasko- und Unfalldeckung. An die Kosten dieser Versicherung bezahlt der Fahrschüler je nach Kategorie. Die Kosten müssen am ersten Unterrichtstag beglichen werden. Der Selbstbehalt ab Kategorie C/C1/D/D1 des Kunden/in oder /Schüler/in beträgt Mindestens CHF 2500,00 oder 20% des Schadenvolumens. Bei Grobfahrlässigkeit kann der Kunde/in vollumfänglich haftbar gemacht werden. Es erfolgt keine Rückzahlung seitens der ABC - Fahrschule oder von einem ihrer Fahrlehrer/innen, wenn sie im Auftrag der ABCD - Fahrschule arbeiten.

Die Versicherungskosten sind obligatorisch und müssen im Voraus, entsprechend der Kategorie, spätestens vor der ersten praktischen Lektion bezahlt sein.

Ebenso besteht keine Rückzahlungspflicht, wenn der Fahrschüler/in die Ausbildung frühzeitig beendet oder die Fahrschule wechselt.

§ 1.9.2. Versicherungsschutz Ausnahme
Bildet die Kategorie A/A1, diese Versicherung ist Sache des Teilnehmers!
Es kann eine Zusatz- Versicherung gelöst werden, welche nur im Zusammenhang mit Fahrstunden oder in unseren Zweiradkursen zum Zuge kommt. Sie erlischt automatisch nach bestandener Prüfung oder nach 2 Jahren.

§ 1.9.3. Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, wo ein Fahrlehrer der ABC – Fahrschule dabei ist oder

Die Fahrschüler/innen unter Blickkontakt eines Fahrlehrers der ABC - Fahrschule befindet.

 

 Die Versicherung und ABC - Fahrschule behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:

  • Fahren unter Alkohol oder Drogen
  • Fahrlässige Einnahme von Medikamenten, 
    welche die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen

      Nicht einhalten an die Weisungen des Fahrlehrers/innen oder Instruktionspersonal

        Fahren in fahrunfähigem Zustand (z.B.: Übermüdung, Krankheit bedingt usw....) 
         Nicht im Voraus bezahlte Versicherungsbeiträge siehe § 1.10. Zahlungsbedingungen


          Für die praktische Prüfung, muss ein Vorschuss geleistet worden sein, ansonsten kann die ABC - Fahrschule die Prüfung, zu Lasten des Kunden/in verschieben oder absagen.


          § 2.11.2. Abonnements
          Abonnements müssen im Voraus bezahlt werden, sie können nicht rückwirkend auf bezogene Fahrstunden verwendet werden. 
          Es können nur die allgemeinen Abonnemente geltend gemacht werden (5 Lektionen / 10 Lektionen). Falls der Kunde keinen Vorschuss geleistet hat, werden die Lektionen zum Einzelpreis abgerechnet.


          Der Kunde/in kann nicht gefahrene Einzelstunden, später nicht in ein Abonnement umwandeln.
          Nicht bezogene Abonnemente, Akonto Zahlungen werden bei bestandener Führerprüfung zurückerstattet.

          § 2.11.3. Theorie/ Kurse
          Zahlbar am ersten Kurstag. Mit Einzahlungsscheine oder in bar muss der Betrag mindestens 7 Tage vor Kursbeginn eingezahlt werden. 
          Die Quittung muss am ersten Kurtag vorgewiesen werden.

          § 2.11.4. Online Dienste
          Alle online Anmeldungen und Bestellungen werden via ES in Rechnung gestellt und sind verbindlich.
          Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

          § 2.12 Anmeldungen   
          Alle Anmeldungen, sei es Kurse, theoretischen oder praktischen Unterricht sind verbindlich und werden bei nicht einhalten, verrechnet.

          § 2.12.1 Online Anmeldung
          Wird ein Kurs oder Fahrlektion über das Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.

          § 2.13. Programm- und Preisänderungen
          Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

          § 2.14.1 Streitigkeiten / Mahnungen
          Für alle Streitigkeiten mit der ABC - Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar.

          Bei offenen Zahlungen, Mahnungen wird nach Zeitaufwand eine Zusatzgebühr von mindestens CHF 100,00 oder je nach Zeitaufwand, z.B.:  bei komplexeren Abklärungen, pro Stunde CHF 100,00 erhoben.

          § 2.14. 2. Fehlendes oder verspätetes Erscheinen
          Fehlendes oder zu spätes Erscheinen wird zum vollen Lektion Preis verrechnet.

          Die ABC - Fahrschule behält sich vor, nach einer Wartezeit von 15 Minuten die Lektion abzusagen und die Lektion oder Doppellektion zu verrechnen!

          § 2.14.3 Vertrags- oder Ausbildung-Abbruch seitens ABC - Fahrschule

          Die ABC - Fahrschule behält sich vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen, bei Unpünktlichkeit, Zwischenmenschlicher Problemen, fehlender Motivation, Streitigkeiten die durch den Kunden/in verursacht wurden / Fahrschullehrer/in, usw.
          Es erfolgt dann ein Schlussgespräch. Falls keine Einigung erfolgt, behält sich die ABCD -Fahrschule vor, den Ausbildungsvertrag aufzulösen. Danach erfolgt eine Schlussabrechnung.

          Die zu viel einbezahlten Abonnemente werden zurück erstattet, nicht aber die Versicherungs- und Administrationskosten!

          Wichtig;
          Falls ein Kurstermin, Prüfungstermin, Kontrollfahrttermin besteht, wird dieser umgehend von der ABC - Fahrschule storniert und gelöscht.
          Der Kunde/in, Firma ist allein für die ihnen eventuell entstandenen Unkosten und Konsequenzen verantwortlich!

          § 2.14.4  Kosten Zahlungen von Einzellektionen für alle Kategorien, z.B.: Auto / Motorradunterricht/ Kontrollfahrten/ Lastwagen / Reisebusse/
          Fahrlektionen und Versicherungsanteile sind jeweils bei Beginn, vor der Lektion in bar zu bezahlen.

          Wir fahren nur auf Akontozahlungen, es werden keine Rechnungen an Privatpersonen gestellt.
          Falls das im gegenseitigen Einverständnis passiert, behält sich die ABC - Fahrschule vor, die zusätzlichen Kosten separat zu verrechnen. £
          Es gilt einen administrativen Mehraufwand von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder nach Aufwand zu bezahlen.

          Für Privatkunden gilt immer Barzahlung vor der Lektion oder die Kundschaft löst ein Abonnement und bezahlt mind. 5h oder 10 Stunden im Voraus siehe Abonnementspreise.

          Besonderes
          Die Firma ABC – Fahrschule behält sich vor, einzelnen Kunden oder Firmen Rechnungen zu erstellen


          § 2.14.5 Schlussabrechnung;
          Am Schluss der Ausbildung und nach Bezahlung aller Kosten und Unkosten erhält der Kunde auf seinen Wunsch hin eine Schlussabrechnung mit Auflistung aller Kosten und Leistungen.
          Der Preis für die Abrechnung beträgt CHF 50,00 separate Zwischenrechnungen, bearbeiten von Mahnungen, werden mit einem Bearbeitungs- und Unkostenbeitrag von mindestens CHF 50,00 /Stunde oder nach Aufwand verrechnet

          § 2.15.1 Datenschutz / Foto
          Nach Eingang der Anmeldung berechtigen Kursteilnehmende die ABC Fahrschule, deren Personendaten, inkl. Foto, im Rahmen ihren Dienstleistungen aufzubewahren, zu verwenden (Administrative Bearbeitung, statistische Analyse,
          Marketing) und an Dritte (ZB  bei Google für Statistische Zwecke), die mit der Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.


          § 2.16.1 Gerichtsstand
          Für alle Rechtsbeziehungen mit der ABC - Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar.
          Gerichtsstand ist im Sitz von ABC Fahrschule Winterthur.

          Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an das Sekretariat. 
          ABC Fahrschule
          Weidstrasse 12  / 
          8542 Wiesendangen