Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Anmeldung egal ob theoretischen oder praktischen Schulung zur Anwendung.
Gültigkeit ab 1.Januar 2003.
§ 1.1. Vertragspartner
ABC Fahrschule
Inhaber M. Rianda
Geschäftssitz:
Industriestr.26
8404 Winterthur
§ 1.2. Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsverbindungen treten mit Antritt automatisch bei der Anmeldung, beim praktischen oder Theoretischen Unterricht (persönlichem erscheinen, mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und Kündigen sich automatisch unmittelbar nach bestandener praktischer Prüfung, beim Wechsel in eine andere Fahrschule oder bei Vertragsauflösung seitens ABC-Fahrschule.
Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich dem Fahrschüler unter den aufgelisteten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung, Weiterbildung durchzuführen, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.
§ 1.3. Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für alle Kategorien, gemäss den schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA.
§ 1.4. Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
§ 1.5. Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.).
Der Tarif pro Lektion mindert sich aus diesem Umstand nicht.
§ 1.6.1 praktische Lektionsdauer
Die praktische Lektionsdauer richtet sich nach dem schweizerischen Recht.,
Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten.
Eine Lektion Kategorie bei den Kategorien C / C1 und D / D1 dauert 45 Minuten, Doppellektion dauern 90 Minuten.
Wenn der Kunde es Wünscht können auch 60 Minuten gefahren werden, sofern es mit der Planung Abc-Fahrschule aufgeht. Über die Durchführung entscheidet der Fahrlehrer/in. Die Mehrkosten betragen ¼ des Preises bei 45 Minuten Lektionen und 1/5 des Preises bei 50 Minuten Lektionen und müssen im Voraus bezahlt werden.
§ 1.6.2. theoretischer Unterricht und Kurse, Lektionsdauer
Eine Lektion dauert bei den Kategorien A, A1 / B, BPT 50 Minuten, Doppellektion 100 Minuten.
Eine Lektion Kategorie bei den Kategorien C / C1 und D / D1 dauert 45 Minuten, Doppellektion dauern 90 Minuten.
§ 1.6.3 obligatorische Kurse, Lektionsdauer
- Nothelferkurs dauert 10 Stunden
- Verkehrskundekurs (VKU) dauert Kat. A und B, 8 Stunden
- Zweiradgrundkurs (MGK)) dauert Kat. A = 12h/6 Stunden // Kat. A1= 8 Stunden
Nach der Anmeldung müssen alle Kursteile besucht werden.
§ 1.6.4 theoretischer Unterricht, Lernen mit PC- Programmen und Kurse
Die Abc – Fahrschule stellt speziell für die theoretische Ausbildung der Kategorien B / C / C1 / D / D1 / BPT
PC zu Verfügung. Diese sind mit den aktuellen Lern - Programmen in den Kurslokalen der Abc - Fahrschule und im Internet aus gestattet. Die Abrechnung erfolgt immer in Bar oder per Einzahlungsschein und müssen mindestens 10 Tage im Voraus einbezahlt werden. Es muss im Vor Monat einbezahlt werden. Eine Abrechnungs- Periode dauert einen Monat z B: Januar / Februar // März … Dezember, also ca. 30 Tage, Programmbenützungsdauer a 800 Minuten).
Wenn das Lernprogramm übers Internet benützt wird, so werden der Monat und die einzelnen Fragen (Credits) separat verrechnet. Fahrschüler welche von externen Fahrschulen unsere Infrastruktur benützen wollen oder haben, müssen einen Administrativen Mehraufwand leisten von mindestens 50 sFr. oder höher entrichten. Ebenso falls Fahrschüler während der Ausbildung abspringen, aufhören oder zu einer anderen Fahrschule wechseln, die Geschäftsleitung behält sich vor die Höhe zu bestimmen oder auf den Mehraufwand zu verzichten.
Bei Wechsel der Fahrschule oder frühzeitiger Abbruch, muss bis Ende Monat bezahlt werden, es erfolgt keine Rückzahlungspflicht von Seiten der Abc – Fahrschule. Vor jeder Benützung muss eine Anfrage per SMS an den Abc – Fahrschulkoordinator zu gesandt werden, damit Gewährgeleistet werden kann, dass die Lernstationen frei sind. Es besteht kein Anrecht auf Reservationen von Seiten der Lernenden.
§ 1.6.5 praktischer Unterricht und Kurse
Die Abc – Fahrschule bildet speziell alle Kategorien B / C / C1 / D / D1 / BPT und zu allen E.
Unser Team schult nach einem gezielten Ausbildungsplan und Der richtet sich nach den Stand der Fahrschüler/in.
Der Ausbildungsverlauf wird nach der Fahrlektion oder am Ende der Ausbildungsperiode besprochen, der Fahrlehrer/in der ABC Fahrschule behält sich vor, die angemeldete Prüfung zu verschieben oder abzusagen, falls die Prüfungsreife nicht erreicht werden kann. Die Unkosten seitens ABC Fahrschule oder Strassenverkehrsamt trägt der Fahrschüler. Schlussabrechnung, sprich offene Beträge müssen mindestens 48 Stunden vor der praktischen Prüfung bezahlt worden, Ansonsten behält sich die ABC Fahrschule, das Recht vor nicht an die Praktische Prüfung zu fahren, die Unkosten wie Kosten des Strassenverkehrsamt, gehen zu Lasten des Fahrschüler!!!
§ 1.7. Unterrichtstarif. Kurse. praktischen Unterricht
Die Tarife werden beim jeweiligen Angebot aufgeführt (Preisänderungen vorbehalten)
§ 1.8 Abmeldungen
§ 1.8.1 Abmeldungen Fahrlektionen oder nicht erscheinen eines Angemeldeten Kurses (Theorie, Nothilfe….)
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden.
nach gegenständiger Absprache und mit Einwilligung der ABC Fahrschule, kann auch ein Ersatzschüler gebracht werden.
Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.
§ 1.8.2 Kursplätze und Durchführung
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.
§ 1.8.3 Abmeldungen Kurse
Eine Abmeldung eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung.
Für vereinbarte Kurse die weniger als 20 Tage vor Kursbeginn abgesagt werden wird ein Unkostenbeitrag von 100 sFr. Verrechnet. Weniger als 10 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten verrechnet und weniger als 9 Tage werden dem Kunden/in die ganzen Kurskosten eingefordert. Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) wird ein Unkostenbeitrag von 125 sFr. Verrechnet.
Nach Absprache mit der ABC – Fahrschule ist eine Ersatzperson ist möglich.
§ 1.9.1. Versicherung
Die Versicherung ist obligatorisch und muss nach der ersten Fahrstunde einbezahlt werden.
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie bei der offiziellen Führerprüfung durch die ABC - Fahrschule versichert. Der Kurs wird auf öffentlichem Grund absolviert. Die Kursabsolventen sind für Ihre Versicherungen selber verantwortlich. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte gilt als Haftungsausschuss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an die ABC Fahrschule gestellt werden. Die Kursabsolventen garantieren der ABC Fahrschule, dass Ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorradfahrzeugen entspricht. Die Abc - Fahrschule übernimmt nur Schäden die von Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt; ausgenommen Schnee und Glatteis. Die Allianz-Versicherung übernimmt Vollkasko- und Unfalldeckung. An die Kosten dieser Versicherung bezahlt der Fahrschüler je nach Kategorie. Die Kosten müssen am ersten Unterrichtstag beglichen werden. Der Selbstbehalt ab Kategorie C/C1/D/D1des Kunden/in oder /Schüler/in beträgt Mindestens 2500.- oder 20% des Schadenvolumens. Bei Grobfahrlässigkeit kann der Kunde/in haftbar gemacht werden. Es erfolgt keine Rückzahlung seitens der ABC Fahrschule oder von einem ihrer Fahrlehrer/innen, wenn sie im Auftrag der ABC-Fahrschule arbeiten.
Die Versicherungskosten sind obligatorisch und müssen im Vor raus, entsprechend der Kategorie, spätestens vor der ersten praktischen Lektion bezahlt sein.
Ebenso besteht keine Rückzahlungspflicht, wenn der Fahrschüler/in die Ausbildung frühzeitig beendet oder die Fahrschule wechselt.
§ 1.9.2. Versicherungsschutz Ausnahme;
Bildet die Kategorie A/A1, diese Versicherung ist Sache des Teilnehmers!
Es kann eine Zusatz- Versicherung gelöst werden, welche nur im Zusammenhang mit Fahrstunden oder in unserem Zweiradkursen zum Zuge kommt. Sie erlischt automatisch nach bestandener Prüfung oder nach 2 Jahren.
§ 1.9.3. Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt nur auf Fahrten wo ein Fahrlehrer der ABC – Fahrschule dabei ist.
Die Fahrschüler/innen unter Blickkontakt eines Fahrlehrers der ABC Fahrschule befindet.
Die Versicherung und ABC-Fahrschule behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
- Fahren unter Alkohol oder Drogen.
- Fahrlässige Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen.
- Nicht einhalten an die Weisungen des Fahrlehrers/innen oder Instruktionspersonal
- Fahren in Fahrunfähigem Zustand (z.B: Übermüdet, Krankheitshalber usw....)
§ 1.10. Zahlungsbedingungen
§ 1.11.1. Einzellektionen für alle Kategorien, z.B. Auto / Motorradunterricht/ Kontrollfahrten/ Lastwagen / Buse/
Fahrlektionen und Versicherungsanteile sind jeweils bei Beginn vor der Lektion in bar zu bezahlen.
Wir fahren nur auf Akontozahlungen, es werden keine Rechnungen an Privatpersonen gestellt.
Falls das im gegenseitigen Einverständnis passiert, behält sich die ABC-Fahrschule vor die Zusätzlichen kosten separat zu verrechnen es gilt einen Administrativen Mehraufwand von Mindestens 50 sFr./Stunde oder höher zu bezahlen.
Für Privatkunden gilt immer Barzahlung vor der Lektion oder die Kundschaft löst ein Abonnement und bezahlt mind. 5h oder 10 Stunden im Voraus.
Besonderes;
Die Firma ABC – Fahrschule behält sich vor in einzelnen Kunden oder Firma Rechnungen zu zustellen.
Schlussabrechnung; Am Schluss der Ausbildung und nach Bezahlung aller Kosten und Unkostenerhält der Kunde eine Schlussabrechnung mit Auflistung aller Kosten und Leistungen.
Separate Zwischenrechnung, bearbeiten von Mahnungen, werden mit einem Bearbeitung und Unkostenbeitrag von mindestens 50.- /Stunde je nach Aufwand verrechnet.
Für die praktische Prüfung, muss ein Vorschuss geleistet worden sein, ansonsten kann die ABC-Fahrschule die Prüfung verschieben oder absagen, zu Lasten des Kunden/in.
§ 1.11.2. Abonnements
Abonnements müssen im Voraus bezahlt werden, sie können nicht rückwirkend auf bezogene Fahrstunden verwendet werden. Es können nur die allgemeinen Abonnemente geltend gemacht werden (5 Lektionen / 10 Lektionen). Falls der Kunde keinen Vorschuss geleistet hat, werden die Lektionen zum Einzelpreis abgerechnet
Der Kunde/in kann nicht gefahrene einzeln Stunden, später nicht in ein Abonnement umwandeln.
Nicht bezogene Abonnemente, Akonto Zahlungen werden bei bestandener Führerprüfung zurückerstattet.
§ 1.11.3. Theorie/ Kurse
Zahlbar am ersten Kurs Tag. Mit Einzahlungsscheine oder in Bar muss der Betrag mindestens 7 Tage vor Kursbeginn eingezahlt werden. Die Quittung muss am ersten Kurtag vorgewiesen werden.
§ 1.11.4. Online Dienste
Alle Online Anmeldungen und Bestellungen werden via ES in Rechnung gestellt und sind verbindlich.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
§ 1.12 Anmeldungen
Alle Anmeldungen, sei es Kurse, theoretischen oder praktischen Unterricht sind verbindlich und werden bei nicht einhalten verrechnet.
§ 1.12.1 Online Anmeldung
Wird ein Kurs über das Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.
§ 1.13. Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
§ 1.14.1 Streitigkeiten / Mahnungen
Für alle Streitigkeiten mit der Abc Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar.
Bei offenen Zahlungen, Mahnungen wir nach Zeitaufwand eine Zusatzgebühr von mindestens 100.- oder je nach Zeitaufwand, z.B. bei komplexeren Abklärungen, pro Stunde 100.- erhoben.
§ 1.14. 2. Fehlendes oder verspätetes Erscheinen
Fehlendes oder zu spätes Erscheinen muss zum vollen Lektion preis verrechnet werden.
Die ABC-Fahrschule behält sich vor nach einer Wartezeit von 15 Minuten die Lektion abzusagen und die Lektion oder Doppellektion zu verrechnen!
§ 1.14. Vertrags oder Ausbildung-Abbruch seitens ABC- Fahrschule
Die Abc- Fahrschule behält sich vor das Vertragsverhältnis aufzulösen, bei Unpünktlichkeit, Zwischen-menschlicher Problemen, fehlender Motivation, Streitigkeiten durch den Kunden/in verursacht worden / Fahrschullehrer/in, usw.
Es erfolgt dann ein Schlussgespräch und falls keine Einigung erfolgt behält sich die ABC-Fahrschule vor den Ausbildungsvertrages aufzulösen. Danach Erfolgt eine Schlussabrechnung.
Die zu viel einbezahlten Abonnemente werden zurück erstattet, nicht aber die Versicherungskosten!
Wichtig;
Falls ein Kurstermin, Prüfungstermin, Kontrollfahrttermin besteht wird dieser umgehend von der ABC-Fahrschule storniert und gelöscht. Der Kunde/in, Firma ist allein für die eventuell ihnen entstandenen Unkosten und Konsequenzen verantwortlich!
§ 1.15. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Abc Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Winterthur.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an das Sekretariat.
ABC Fahrschule
Industriestr.26
8404 Winterthur-Grüze